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Steuern & Compliance

Umsatzsteuer-Services

Umsatzsteuer von 5% wirkt einfach, bis designierte Zonen, Reverse Charges und gemischte Lieferungen ins Spiel kommen. Wir registrieren, reichen ein und verteidigen Ihre Umsatzsteuerposition, und wir erstatten die Vorsteuer, die die meisten Unternehmen liegen lassen.

Die Registrierung ist verpflichtend ab AED 375.000 steuerpflichtiger Lieferungen und optional ab AED 187.500. Danach folgen vierteljährliche Erklärungen, korrekte Rechnungsformate und sachliche Entscheidungen: Nullsatzlieferungen, Warenbewegungen in designierten Zonen, Grundstückslieferungen und Reverse-Charge-Importe.

Wir verwalten den gesamten Zyklus: Registrierung, Vorbereitung und Abgabe von Erklärungen, Überprüfung der Vorsteuererstattung, freiwillige Offenlegungen zur Behebung historischer Lücken und Vertretung bei FTA-Anfragen.

Was wir abdecken

  • Umsatzsteuerregistrierung und Konzernregistrierung
  • Vorbereitung und Abgabe vierteljährlicher Erklärungen
  • Überprüfung der Vorsteuererstattung
  • Umsatzsteuerbehandlung in designierten Zonen und für Grundstückslieferungen
  • Freiwillige Offenlegungen und Bußgeldmilderung
  • Vertretung bei FTA-Audits

Häufig gestellte Fragen

Wer muss sich in den VAE für die Umsatzsteuer registrieren?

Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen ab AED 375.000 in den letzten 12 Monaten müssen sich registrieren; eine freiwillige Registrierung ist ab AED 187.500 möglich. Eine verspätete Registrierung führt zu einer Geldbuße von AED 10.000, daher ist eine Überwachung der Schwelle bei Umsatzsteigerungen erforderlich.

Wie häufig werden Umsatzsteuererklärungen in den VAE eingereicht?

Für die meisten Unternehmen vierteljährlich, für größere monatlich, wie von der FTA vorgegeben, fällig 28 Tage nach Periodenende. Wir bereiten Erklärungen vor und reichen sie ein sowie überprüfen die Vorsteuererstattung, wobei die meisten Unternehmen erhebliche Beträge übersehen.

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